Gesundheitskarte

Für alle Versicherten verbessert sich mit der elektronischen Gesundheitskarte vor allem die medizinische Versorgung:

Die Gesundheitskarte enthält sowohl das elektronisches Rezept und löst damit grundsätzlich das Papierrezept ab, als auch die Europäische Krankenversicherungskarte und bietet damit unbürokratischen Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland.


 eGK :: Die neue Gesundheitskarte



Zu den freiwilligen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zählen die Speicherung von klinischen Basisdaten für die Versorgung im Notfall und für die individuelle Arzneimittelsicherheitsprüfung, die Dokumentation abgegebener bzw. verordneter Arzneimittel, die Übermittlung von Arztbriefen, die Verwaltung von Patientenquittungen, sowie – am Ende der Entwicklung – die elektronische Patientenakte.

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung die Grundlage für die elektronische Gesundheitskarte geschaffen und ihre Einführung verbindlich vorgegeben.

Die Heilberufs- und Berufsausweise, die Ärzte, Apotheker, aber auch die sonstigen Leistungserbringer wie Hebammen oder Krankenpfleger sowie Gesundheitshandwerker, wie etwa Hörgeräteakustiker, im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erhalten, sind ein entscheidendes Element der Telematik-Infrastruktur.

Vor der bundesweiten Einführung wird die elektronische Gesundheitskarte in sieben ausgewählten Testregionen erprobt. Als eine dieser Testregionen wurde Trier ausgewählt.

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über die elektronische Gesundheitskarte mit ihren vielfältigen Funktionen und Vorteilen für Versicherte, Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser und Krankenversicherungen.
Die eGK wird zunächst mit drei Anwendungen eingeführt werden: das Versicherten-Stammdatenmanagement, der Notfalldatensatz und der Arztbrief.

Die elektronische eGK wird ab dem 1. Oktober 2011 bundesweit an Versicherte der GKV herausgegeben.
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