Anwendungen
Pflichtanwendungen
- Versichertenstammdaten: Name, Anschrift, Krankenkasse, Geburtsdatum, Geschlecht, Versicherten- und Zuzahlungsstatus, das Foto des Versicherten und die europäische Versichertenkarte (der Berechtigungsausweis für eine Behandlung im Ausland).
- eRezept: Rezepte werden künftig nicht mehr auf Papier, sondern verschlüsselt in elektronischer Form übermittelt. Mit Hilfe der Karte wird das Rezept in der Apotheke entschlüsselt und abgerufen. So werden künftig ca. 700 Millionen Rezeptformulare pro Jahr eingespart.
Freiwillige Anwendungen
Die Speicherung der freiwilligen Gesundheitsdaten ist vor allem für Patienten sinnvoll, die bei verschiedenen Leistungserbringern, z.B. Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus, usw. in Behandlung sind. Durch die Vernetzung der Informationen sind die Voraussetzungen für eine optimale Behandlung gegeben.
- Notfalldaten: z.B. chronische Krankheiten, Allergien, individuelle Risiken, usw.
- Arzneimitteldokumentation: Arzt und Apotheker können mit Erlaubnis des Patienten die Daten einsehen und Risiken wie Medikamentenunverträglichkeit oder Neben- und Wechselwirkungen besser einschätzen und möglichst ausschließen.
- eArztbrief: nur mit Zustimmung des Patienten dürfen künftig Arztbriefe auf der Gesundheitskarte gespeichert werden.
- ePatientenakte: Der Umfang der Einträge und welcher Behandler was lesen darf, bestimmt der Patient. Er hat außerdem das Recht die Daten wieder löschen zu lassen.


