Datenschutz

Ein wichtiger Bereich der neuen elektronischen Gesundheitskarte ist der Schutz der besonders sensiblen Daten, die auf der neuen Karte und im System gespeichert werden. Der Versicherte muss sich auf ein größtmögliches Maß an Sicherheit verlassen können.

Aus diesem Grund sind eine ganze Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die die sensiblen Daten schützen. So werden alle auf der Karte und im System gespeicherten Daten verschlüsselt, der Zugriff wird protokolliert und der Zugang kontrolliert. Der Versicherte kann entscheiden, welche Daten gespeichert und gelöscht werden und wer welche Informationen abrufen darf.

Der Versicherte kann auch einzelne Datenbereiche für den Zugriff sperren, löschen oder freigeben. Diese Möglichkeit bietet dem Versicherten der elektronische Kiosk. Der Versicherte wird diese Terminals in abgeschirmten Bereichen an verschiedenen Stellen wie Apotheken, Krankenhäusern oder bei den Krankenversicherungen vorfinden. Ein Zugriff auf die Karte ist aber nur mit einer Personal Identification Number möglich, die alleine dem Versicherten bekannt ist.

Das Zwei-Schlüssel-Prinzip 

Wichtig ist: eine Karte allein reicht nicht aus. Die elektronische Gesundheitskarte ist grundsätzlich nur mit einem elektronischer Heilberufsausweis oder mit der Eingabe der Personal Identification Number des Versicherten lesbar. Über den elektronischer Heilberufsausweis, der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet ist, verfügen ausschließlich Ärzte und Apotheker. Nur wenn der Versicherte seine Gesundheitskarte und der Arzt oder Apotheker seinen Heilberufeausweis zeitgleich nutzen, ist ein Datenzugriff möglich.

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationssicherheit, den Landesbeauftragten für den Datenschutz, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie und verschiedenen Patientenvertretern aufmerksam und kritisch begleitet.

   

 

Zugang_Daten

Die eGK wird zunächst mit drei Anwendungen eingeführt werden: das Versicherten-Stammdatenmanagement, der Notfalldatensatz und der Arztbrief.

Die elektronische eGK wird ab dem 1. Oktober 2011 bundesweit an Versicherte der GKV herausgegeben.
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