Ziele

Die elektronische Gesundheitskarte wird dazu beitragen, die Kommunikation aller Beteiligten an der Gesundheitsversorgung, zu verbessern. Bisher dokumentieren Ärzte, Krankenhäuser und andere Heilberufe die jeweils anfallenden Untersuchungsergebnisse oft nur für die eigene Nutzung.

Eine übergreifende Informationsstelle für eine medizinische Gesamtversorgung des Patienten gibt es jedoch nicht. Noch immer sterben jedes Jahr bis zu 10.000 Menschen an den Folgen unerwünschter Arzneimittelwirkungen, die durch unverträgliche und teils gar tödliche Wechselwirkungen hervorgerufen werden.

Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau einer Informations- und Kommunikationsinfrastruktur werden alle Beteiligte in Zukunft schneller und sicherer miteinander kommunizieren. Sofern der Patient der Speicherung seiner Gesundheitsdaten zustimmt, sind wichtige Gesundheitsdaten künftig schneller, z.B. im Notfall verfügbar. Das ermöglicht eine bessere medizinische Versorgung, reduziert unnötige und für den Versicherten oft gesundheitlich belastende Doppeluntersuchungen und verringert die Gefahr, dass für den Patienten ungeeignete Arzneimittel verschrieben werden.

Der Patient hat die Möglichkeit, die gespeicherten Daten vollständig zu lesen und sich ausdrucken zu lassen und erhält so einen besseren Überblick über seinen eigenen Gesundheitsstatus (z.B. Impfstatus, Vorsorgeuntersuchungen, Allergien usw.). Diese Stärkung der Patientenrechte ist ein wichtiges Ziel der eGK.

Zu einem späteren Zeitpunkt können die Ärzte nach Genehmigung durch den Patienten eine elektronische Patientenakte anlegen. Hier werden Befunde und Bilddateien, wie z. B. Röntgenbilder, speziell gesichert und gespeichert. Um einen Missbrauch zu vermeiden, erfolgt ein Zugriff durch den Arzt aber nur nach der Einwilligung des Patienten.

Die eGK wird zu mehr Effizienz im Gesundheitswesen führen. Ein Beispiel hierfür ist das Arzneimittelrezept. Zur Zeit werden die meisten Rezepte in der Arztpraxis elektronisch gespeichert, um dann aber wieder für den Patienten ausgedruckt zu werden. Der Patient geht mit seinem Papierrezept in die Apotheke. Dort nimmt der Apotheker das Rezept entgegen, um es wieder einzuscannen und an sein Apothekenrechenzentrum weiterzuleiten. Bei rund 700 Millionen Rezepten jährlich ist durch die Beseitigung von diesem Prozedere mit einer erheblichen Effizienzsteigerung zu rechnen.

Mit der Einführung der eGK werden sich auch viele andere Prozesse erheblich vereinfachen.

Die eGK wird zunächst mit drei Anwendungen eingeführt werden: das Versicherten-Stammdatenmanagement, der Notfalldatensatz und der Arztbrief.

Die elektronische eGK wird ab dem 1. Oktober 2011 bundesweit an Versicherte der GKV herausgegeben.
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