Heilberufsausweis

Der elektronische Heilberufsausweis elektronischer Heilberufsausweis ist ein zentraler Bestandteil der neuen Telematik. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Heilberufler sind verpflichtet, sich bei jedem Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis, als Identitätsausweis, auszuweisen. Der elektronischer Heilberufsausweis ist mit einem Lichtbild versehen und ermöglicht erst das Lesen von gespeicherten Daten, die durch den Versicherten zugelassen wurden.

 HBA :: Der neue Heilberufsausweis

 

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten erhalten den elektronischer Heilberufsausweis über ihre jeweilige Kammer. Für die sonstigen Berufe (z.B. Krankenschwester, Krankengymnast usw.) wird derzeit ein Ausgabemodell des Berufsausweis entwickelt.

Der Heilberufsausweis des Arztes oder Apothekers ist einer der beiden Schlüssel zur Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Nicht-verkammerte Heil-Hilfsberufler erhalten einen Berufsausweis.

© 2012 Gesundheitskarte Rheinland-Pfalz. Alle Rechte vorbehalten.