Heilberufsausweis
Der elektronische Heilberufsausweis elektronischer Heilberufsausweis ist ein zentraler Bestandteil der neuen Telematik. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Heilberufler sind verpflichtet, sich bei jedem Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis, als Identitätsausweis, auszuweisen. Der elektronischer Heilberufsausweis ist mit einem Lichtbild versehen und ermöglicht erst das Lesen von gespeicherten Daten, die durch den Versicherten zugelassen wurden.
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten erhalten den elektronischer Heilberufsausweis über ihre jeweilige Kammer. Für die sonstigen Berufe (z.B. Krankenschwester, Krankengymnast usw.) wird derzeit ein Ausgabemodell des Berufsausweis entwickelt.
